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Wir wissen das alles: Gefährdungsbeurteilungen sind Aufgabe des Arbeitgebers und zur Gefährdungsbeurteilung gehört auch die Erfassung und Beurteilung psychischer Belastungen. So weit, so gut, Papier ist geduldig. In einem laufenden Forschungsprojekt setzen sich Forscher von der BAuA mit der Frage auseinander, inwieweit Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen umgesetzt werden. Mittlerweile gibt es einen Artikel (pdf-Datei) von Rolf Satzer und Thomas Langhoff, “der Zwischenergebnisse des Forschungsprojekts und Resultate des 3. bundesweiten Forschungsworkshops vom Oktober 2009 zusammenfasst”. Michael Ertel hat dazu eine Präsentation gehalten, deren Folien Sie hier einsehen können (pdf). Laut Ertel klemmt es an drei Stellen:

  • Fehlende Handlungsbereitschaft
  • Geringe Handlungskompetenz
  • Schwierige Kooperation

Psychische Erkrankungen sind teuer, nicht nur für den Erkrankten. Insofern sprechen handfeste wirtschaftliche Gründe dafür, sich des Themas anzunehmen. Wie weit sind Sie in Ihrem Betrieb?

2 Kommentare zu „Inwieweit werden psychische Gefährdungen in den Betrieben beurteilt?“

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